E-Rechnungspflicht 2025: Was Kleinunternehmer & Handwerker jetzt wissen müssen
Seit 2025 ändert sich, wie Rechnungen zwischen Unternehmen in Deutschland aussehen müssen. Hier erfahren Sie verständlich, ab wann Sie betroffen sind, was für Kleinunternehmer gilt und wie Sie sich ohne Aufwand vorbereiten.
Stand: Mai 2026 · Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist kein PDF und kein eingescanntes Papier, sondern ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931. Sie kann von Software automatisch eingelesen und verarbeitet werden. In Deutschland sind die beiden relevanten Formate XRechnung und ZUGFeRD (ab Version 2.x).
Der Zeitplan: Ab wann gilt was?
- Seit 1.1.2025 – Empfangspflicht: Jedes inländische B2B-Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Das gilt auch für Kleinunternehmer.
- 2025–2026 – Übergangsphase: Papier- und PDF-Rechnungen sind beim Ausstellen noch erlaubt (für „sonstige" Formate mit Zustimmung des Empfängers).
- Ab 1.1.2027 – Ausstellungspflicht (große Betriebe): Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen ausstellen.
- Ab 1.1.2028 – Ausstellungspflicht (alle): Alle übrigen B2B-Unternehmen müssen E-Rechnungen ausstellen.
Gilt das auch für Kleinunternehmer?
Empfangen: Ja. Auch als Kleinunternehmer nach §19 UStG müssen Sie seit 2025 strukturierte E-Rechnungen empfangen und aufbewahren können.
Ausstellen: Kleinunternehmer wurden mit dem Jahressteuergesetz 2024 von der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen befreit. Ausgenommen sind außerdem reine Rechnungen an Privatkunden (B2C) und Kleinbeträge bis 250 €. Wer aber an Geschäftskunden fakturiert, fährt gut damit, freiwillig früh umzustellen – Ihre Kunden werden es zunehmend erwarten.
ZUGFeRD oder XRechnung – was brauche ich?
XRechnung ist ein reines XML-Format und vor allem im Behördenumfeld (B2G) vorgeschrieben. ZUGFeRD ist ein Hybridformat – ein PDF/A-3 mit eingebettetem XML. Damit ist dieselbe Datei für Menschen lesbar und maschinell verarbeitbar, was ZUGFeRD im B2B-Alltag besonders praktisch macht.
Was Sie jetzt tun sollten
- Stellen Sie sicher, dass Sie E-Rechnungen empfangen und archivieren können.
- Nutzen Sie eine Software, die Rechnungen automatisch als ZUGFeRD / XRechnung erzeugt.
- Achten Sie auf GoBD-konforme, unveränderliche Archivierung Ihrer Rechnungen.
- Stellen Sie lieber früher als später um – so vermeiden Sie Stress kurz vor der Frist.
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